1 · VorgabeDie Quelle benennen
Welche Regelung, welcher Absatz, welche interne Richtlinie, welche Aufsichtsanforderung? Ein Verweis auf „regulatorische Anforderungen“ ist keine Quelle. Ohne eindeutige Quelle lässt sich später nicht prüfen, ob die Umsetzung sie trifft.
2 · AuslegungDie Entscheidung festhalten
Vorgaben sind selten eindeutig. Die fachliche Auslegung — was heißt die Vorgabe für unseren Prozess? — ist eine Entscheidung mit Begründung und Namen. Dieses Glied wird am häufigsten übersprungen und fehlt später am schmerzlichsten.
3 · AnforderungPrüfbar formulieren
Aus der Auslegung wird eine Anforderung, die ein Entwickler umsetzen und ein Tester prüfen kann. Kennzeichen einer prüfbaren Anforderung: Sie enthält eine beobachtbare Wirkung und mindestens einen Fall, in dem sie verletzt wäre.
4 · PrüfungFall und Ergebnis
Zu jeder Anforderung mindestens ein Testfall, der ihre Verletzung erkennen würde — nicht nur ihren Erfolg bestätigt. Das Ergebnis wird mit Datum und Umgebung festgehalten, auch wenn es negativ ist.
5 · AbnahmeFormal, nicht mündlich
Die fachliche Bestätigung mit Name, Datum und Bezug auf die geprüften Anforderungen. Eine Zustimmung im Gespräch ist kein Nachweis, auch wenn sie ehrlich gemeint war.